Der Hamburger Kita-Gutschein
In Hamburg haben Sie als Eltern einen Anspruch auf den Kita-Gutschein. Ab dem ersten Lebensjahr Ihres Kindes haben Sie einen Rechtsanspruch auf Betreuung – und das für mindestens fünf Stunden pro Woche. Sind Sie berufstätig, so kann der Gutschein sogar eine Betreuung von bis zu zwölf Stunden abdecken.
Auf Ihrem Gutschein finden Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten. Dieser Betrag wird basierend auf Ihrem Familieneinkommen, der Anzahl der Familienmitglieder und der gewünschten Betreuungsdauer von der zuständigen Behörde festgelegt.
Gut zu wissen: Sie können den Hamburger Kita- Gutschein auch für die Betreuung Ihres Kindes in einer AWO Kita nutzen.
Hier können Sie Ihren Kita-Gutschein direkt online beantragen:
Wissenswertes über die Finanzierung
Der von Ihnen zu leistende Eigenanteil, der sogenannte Elternbeitrag, wird von der Behörde berechnet und auf dem Gutschein ausgewiesen.
Manchmal wird es knapp: Sie stehen im Stau, müssen einen Arzttermin wahrnehmen oder länger arbeiten. In unseren AWO Kitas können Sie zusätzliche Betreuungsstunden in Anspruch nehmen – über die reguläre Betreuungszeit hinaus.
Eine Betreuungsstunde kostet 10,- Euro.
Sprechen Sie unsere Kita-Leitungen gerne direkt darauf an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wissenswertes zu Härtefallregelungen
Über die Möglichkeit einer Härtefallregelung (Reduzierung des Elternbeitrages) können Sie sich mit dem folgenden Merkblatt informieren:
Das dazu gehörige Antragsformular finden Sie hier:
Die Behörde weist darauf hin, dass grundsätzlich der Mindest-Elternbeitrag der jeweiligen Leistung berechnet wird. Für eine ausführliche Beratung zur Härtefallregelung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.